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Wärmepumpenstrom: spezielle Tarife nutzen

Für die Wärmepumpe gibt es eigene Stromtarife, meist günstiger als der normale Haushaltsstrom. Entscheidend sind der Zähleraufbau und die Regelung nach §14a EnWG.

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Was ist Wärmepumpenstrom und ist er günstiger?

Wärmepumpenstrom ist ein separater Stromtarif für die Wärmepumpe, meist mit niedrigerem Arbeitspreis als Haushaltsstrom. Möglich wird das durch einen eigenen Zähler und reduzierte Netzentgelte, wenn die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet ist. Der Netzbetreiber darf den Bezug dann in Spitzenzeiten kurz drosseln.

Wer mit einer Wärmepumpe heizt, sollte sie nicht mit dem normalen Haushaltsstrom betreiben. Für Wärmepumpen gibt es eigene Tarife, die häufig einen niedrigeren Arbeitspreis haben. Möglich wird das über einen separaten Zähler und die Einstufung als steuerbare Verbrauchseinrichtung. So hängen Zähler, Tarif und §14a EnWG zusammen.

Was ist Wärmepumpenstrom?

Wärmepumpenstrom ist ein Stromtarif speziell für den Betrieb einer Wärmepumpe. Er wird getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet und ist meist günstiger, weil die Netzentgelte reduziert sind. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt läuft und beim Netzbetreiber als steuerbare Einrichtung angemeldet ist.

Warum ist Wärmepumpenstrom oft günstiger?

Der niedrigere Preis entsteht nicht durch günstigeren Strom an sich, sondern durch reduzierte Netzentgelte. Diese sind möglich, wenn die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet ist. Der Netzbetreiber darf den Bezug dann bei Netzengpässen kurzzeitig drosseln. Im Alltag ist das kaum spürbar, weil eine Wärmepumpe Wärme über den Speicher überbrücken kann.

Getrennte oder gemeinsame Messung?

Wie die Wärmepumpe gemessen wird, bestimmt, welche Tarife infrage kommen. Es gibt zwei Grundvarianten:

Merkmal Haushaltsstrom Wärmepumpenstrom
Zähler gemeinsamer Haushaltszähler separater Zähler / Zählpunkt
Arbeitspreis Standard meist niedriger
Netzentgelte regulär reduziert (bei §14a EnWG)
Steuerung durch Netzbetreiber nein ja, zeitweise Drosselung möglich
Anbieterwahl frei frei (eigener Zählpunkt nötig)

Bei getrennter Messung hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, die klassische Voraussetzung für einen günstigen Wärmepumpentarif. Bei gemeinsamer Messung über ein modernes Messsystem lassen sich Haushalt und Wärmepumpe teils rechnerisch trennen; welche Variante möglich ist, klärt der Netzbetreiber.

Worauf sollten Sie beim Wärmepumpentarif achten?

Vergleichen Sie die Angebote entlang weniger, klarer Punkte:

  • Arbeits- und Grundpreis getrennt betrachten, denn der niedrigere Arbeitspreis ist der Kernvorteil.
  • Zählerkosten einrechnen, denn ein separater Zähler verursacht laufende Messkosten.
  • §14a-Regelung prüfen: reduzierte Netzentgelte gibt es nur bei angemeldeter steuerbarer Einrichtung.
  • Preisgarantie und Laufzeit, damit die Kosten kalkulierbar bleiben.
  • Anbieter frei wählbar: Sie müssen nicht beim Grundversorger bleiben.

Lohnt sich ein separater Wärmepumpentarif?

Für die meisten Haushalte mit Wärmepumpe ja, weil der reduzierte Arbeitspreis über das Jahr spürbar ins Gewicht fällt. Ob sich die getrennte Messung rechnet, hängt vom Verbrauch und den Zählerkosten ab. In unserer Praxis kippt die Rechnung fast immer zugunsten des Wärmepumpentarifs, sobald die Wärmepumpe die Hauptlast der Heizung trägt. Ein sauberer Vergleich zwischen Haushaltstarif und Wärmepumpentarif schafft Klarheit.

Kontraintuitiv, aber wichtig: Der niedrigste Arbeitspreis ist nicht automatisch der günstigste Tarif, weil ein zweiter Zähler laufende Messkosten mitbringt, die den Vorteil bei kleinem Verbrauch auffressen können. Läuft über dieselbe §14a-Logik auch eine Wallbox im Haus, lohnt der Blick auf den passenden Autostromtarif fürs Laden zuhause. Wie der Wechsel technisch abläuft, ohne dass an der Heizung etwas geändert wird, lesen Sie im Ratgeber zum Stromanbieter wechseln.

Sie sind unsicher, welcher Wärmepumpentarif zu Ihrem Zähleraufbau und Verbrauch passt? Laden Sie Ihre aktuelle Rechnung hoch, wir prüfen die Angebote und finden einen passenden Tarif für Ihre Wärmepumpe. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Brauche ich für Wärmepumpenstrom einen separaten Zähler?
Ein eigener Zähler oder Zählpunkt ist die Voraussetzung dafür, dass die Wärmepumpe getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet und ein spezieller Wärmepumpentarif genutzt werden kann. Ob getrennte oder gemeinsame Messung möglich ist, hängt vom Zähleraufbau und vom Netzbetreiber ab.
Was bedeutet §14a EnWG für meine Wärmepumpe?
Wird die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet, erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei Netzengpässen zeitweise auf ein Mindestmaß drosseln. Die Heizfunktion bleibt dabei in aller Regel gesichert.
Ist Wärmepumpenstrom immer günstiger als Haushaltsstrom?
In der Regel liegt der Arbeitspreis niedriger, weil Netzentgelte reduziert sind. Ob sich ein separater Tarif rechnet, hängt aber vom Verbrauch, den Zählerkosten und dem konkreten Angebot ab. Ein Vergleich lohnt sich.
Kann ich den Anbieter für Wärmepumpenstrom frei wählen?
Ja. Wärmepumpenstrom ist wie Haushaltsstrom wettbewerblich. Sie sind nicht an den Grundversorger gebunden und können den Tarif wechseln, sofern der Zähleraufbau einen eigenen Zählpunkt vorsieht.

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