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Umzug: Strom und Gas ummelden, Schritt für Schritt

Der Umzug ist der einfachste Moment, um Strom und Gas zu ummelden und dabei in einen günstigeren Tarif zu wechseln. So gehen Sie richtig vor, ohne Doppelverträge und ohne Versorgungslücke.

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6 Wochen
Vorlauf ist ideal für die Ummeldung
0 €
Kosten für die Ummeldung selbst
2 Zählerstände
alte und neue Wohnung notieren
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Wie melde ich beim Umzug Strom und Gas um?

Notieren Sie am Umzugstag die Zählerstände in alter und neuer Wohnung. Melden Sie sich beim alten Anbieter mit Auszugsdatum und Endzählerstand ab und schließen Sie für die neue Wohnung rechtzeitig einen Vertrag ab. Der Umzug ist zugleich der beste Moment, um direkt einen günstigeren Tarif zu wählen, statt in die teure Grundversorgung zu rutschen.

Umzugs-Checkliste Energie (PDF)Kostenlos herunterladen (Vorlage)

Kaum ein Moment eignet sich besser für einen günstigen Energievertrag als der Umzug. Sie brauchen ohnehin einen neuen Vertrag für die neue Wohnung, warum also nicht gleich den besten wählen? Wer sich nicht kümmert, rutscht dagegen automatisch in die teure Grundversorgung. So machen Sie es richtig.

Wann sollte ich Strom und Gas ummelden?

Am besten zwei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Dann bleibt genug Zeit, einen passenden Tarif zu wählen, und die neue Wohnung ist ab dem ersten Tag mit Ihrem Wunschtarif versorgt, nicht mit dem teuren Grundversorgungstarif.

Die Zählerstände: Ihr wichtigster Handgriff

Notieren Sie am Umzugstag die Zählerstände. Das ist die Grundlage für korrekte Abrechnungen:

Wann Was notieren
Auszug (alte Wohnung) Endzählerstand Strom + Gas, mit Datum
Einzug (neue Wohnung) Anfangszählerstand Strom + Gas, mit Datum

Machen Sie zusätzlich ein Foto des Zählers mit sichtbarer Zählernummer. So vermeiden Sie Streit über geschätzte Werte. Wie Sie beim Ein- und Auszug korrekt vorgehen, zeigt unser Ratgeber zum Zählerstand richtig ablesen und übergeben.

Schritt für Schritt: Strom und Gas beim Umzug

  1. Alten Vertrag abmelden. Teilen Sie Ihrem bisherigen Anbieter das Auszugsdatum und den Endzählerstand mit. Er erstellt die Schlussrechnung.
  2. Neuen Vertrag abschließen. Für die neue Wohnung wählen Sie rechtzeitig einen Tarif, idealerweise gleich einen günstigen Sondervertrag statt der Grundversorgung.
  3. Zählerstände übergeben. Anfangszählerstände der neuen Wohnung an den neuen Anbieter melden.
  4. Abschlag prüfen. Passen Sie den monatlichen Abschlag an Ihren realistischen Verbrauch an.

Grundversorgung vermeiden: der teure Automatismus

Wenn Sie in eine Wohnung ziehen und nichts tun, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Das sichert die Versorgung, ist aber fast immer der teuerste Tarif. Der Umzug ist deshalb der ideale Zeitpunkt, um direkt aus der Grundversorgung in einen günstigeren Vertrag zu starten, ohne teuren Umweg über den Grundtarif.

Umzug als Sonderkündigungsrecht nutzen

Zieht Ihr bisheriger Anbieter nicht an den neuen Wohnort mit oder verlangt er dort höhere Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag kündigen und frei wechseln. So wird der Umzug zur günstigsten Gelegenheit, Strom und Gas neu und besser zu ordnen.

Sie wollen den Papierkram beim Umzug abgeben? Laden Sie Ihre letzte Rechnung hoch, wir übernehmen Vergleich, Wechsel und Ummeldung, damit Ihre neue Wohnung vom ersten Tag an günstig versorgt ist.

Zahlen Sie zu viel für Strom oder Gas?

Laden Sie einfach Ihre aktuelle Rechnung hoch. Wir prüfen sie und finden Ihren passenden Tarif. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Strom und Gas ummelden?
Idealerweise zwei bis sechs Wochen vor dem Umzug. So ist die neue Wohnung ab dem ersten Tag mit Ihrem Wunschtarif versorgt und Sie landen nicht automatisch in der teuren Grundversorgung.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Dann werden Sie in der neuen Wohnung automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Sie haben zwar Strom und Gas, zahlen aber meist den teuersten Tarif. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, besser gleich beim Einzug.
Welche Zählerstände muss ich notieren?
Den Endzählerstand in der alten Wohnung am Auszugstag und den Anfangszählerstand in der neuen Wohnung am Einzugstag, jeweils für Strom und Gas. Am besten mit Foto und Datum dokumentieren.
Kann ich meinen alten Tarif mit in die neue Wohnung nehmen?
Oft ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Ort liefert. Der Umzug ist aber auch ein gutes Sonderkündigungsrecht: Zieht Ihr Anbieter nicht mit oder wird es teurer, können Sie ihn kündigen und wechseln.
Muss ich Strom und Gas getrennt ummelden?
Ja, es sind zwei separate Verträge, oft aber beim selben Anbieter und in einem Vorgang möglich. Ein kombiniertes Angebot für Strom und Gas kann den Aufwand und die Kosten senken.

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