Wie melde ich beim Neubau oder Erstbezug Strom und Gas an?
Klären Sie zuerst, ob der Zähler bereits gesetzt und in Betrieb genommen ist, beim Erstbezug übernimmt das der Netzbetreiber. Notieren Sie Zählernummer und Anfangszählerstand und schließen Sie zum Einzug einen Vertrag ab. Da es keinen Vormieter gibt, können Sie direkt einen günstigen Sondervertrag wählen, statt automatisch in die Grundversorgung zu rutschen.
Ein Neubau oder Erstbezug ist ein Sonderfall: Es gibt keinen Vormieter, keinen laufenden Vertrag und keinen Zählerstand aus der Vergangenheit. Sie starten komplett neu. Das ist die beste Ausgangslage, um von Anfang an den passenden Energievertrag zu wählen, ohne teuren Umweg über die Grundversorgung.
Ist der Zähler beim Erstbezug schon in Betrieb?
Meist ja. Beim Neubau setzt der Netzbetreiber den Zähler und nimmt ihn in Betrieb. Fehlt der Zähler noch oder ist er nicht freigeschaltet, klären Sie das vor dem Einzug mit dem Netzbetreiber oder dem Bauträger. Ohne betriebsbereiten Zähler kann kein Lieferant Strom oder Gas abrechnen.
Was ist der Zählpunkt und warum brauche ich ihn?
Der Zählpunkt ist die eindeutige, dauerhafte Kennung Ihres Anschlusses. Beim Erstbezug wird er neu vergeben. Er sorgt dafür, dass Ihr Vertrag der richtigen Lieferstelle zugeordnet wird. Für die Anmeldung benötigt Ihr Anbieter den Zählpunkt oder die Zählernummer.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Zählernummer | Nummer auf dem physischen Zähler |
| Zählpunkt | eindeutige Kennung der Lieferstelle |
| Anfangszählerstand | Startwert am Tag des Einzugs |
| Netzbetreiber | betreibt Anschluss und garantiert Versorgung |
Schritt für Schritt: Energievertrag beim Erstbezug
- Zählerstatus klären. Prüfen Sie mit Netzbetreiber oder Bauträger, ob Zähler gesetzt und in Betrieb sind.
- Zählpunkt und Zählernummer notieren. Beides finden Sie am Zähler oder in den Unterlagen des Bauträgers.
- Anfangszählerstand ablesen. Am Einzugstag den Startwert für Strom und Gas festhalten.
- Sondervertrag wählen. Schließen Sie direkt einen günstigen Tarif ab, statt in der Grundversorgung zu bleiben.
- Abschlag festlegen. Passen Sie den Abschlag an Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.
Warum gleich einen Sondervertrag statt Grundversorgung?
Ohne eigenen Vertrag beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist bequem, aber fast immer der teuerste Tarif. Beim Erstbezug gibt es keinen Altvertrag, den Sie kündigen müssten. Sie können also ohne Umweg direkt den günstigsten passenden Sondervertrag wählen. Wer schon in der Grundversorgung steckt, findet den Ausweg in unserem Ratgeber raus aus der Grundversorgung.
Wärmepumpe oder Heizstrom im Neubau
Viele Neubauten heizen mit Wärmepumpe. Dafür gibt es häufig separate Heizstromtarife mit eigenem Zähler und eigenem Zählpunkt. Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein getrennter Zähler vorliegt und ob ein spezieller Wärmepumpenstromtarif günstiger ist als der normale Haushaltsstrom. Auch hier lohnt sich der Vergleich von Anfang an.
Sie beziehen einen Neubau und wollen den günstigsten Vertrag ohne eigenen Rechercheaufwand? Laden Sie Ihre Eckdaten oder eine erste Rechnung hoch, wir übernehmen Vergleich, Anmeldung und Betreuung, damit Ihr Erstbezug vom ersten Tag an günstig versorgt ist.
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Laden Sie einfach Ihre aktuelle Rechnung hoch. Wir prüfen sie und finden Ihren passenden Tarif. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Ist beim Erstbezug schon ein Zähler eingebaut?
Was ist der Zählpunkt und warum ist er wichtig?
Lande ich beim Erstbezug automatisch in der Grundversorgung?
Was gilt bei Wärmepumpe oder Heizstrom im Neubau?
Muss ich mich um eine Versorgungslücke sorgen?
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