Wechselanlässe·2 Min. Lesezeit

Neubau & Erstbezug: Energievertrag von Anfang an richtig wählen

Beim Erstbezug gibt es keinen Vormieter und keinen laufenden Vertrag. Sie starten bei null. Genau deshalb wählen Sie hier von Anfang an den günstigsten passenden Energievertrag, statt in der Grundversorgung zu landen.

Neubau Strom anmeldenErstbezug Energie anmeldenZähler InbetriebnahmeZählpunkt NeubauHeizstrom Wärmepumpe Tarif
1 Zählpunkt
pro Anschluss, neu vergeben
0 €
Kosten für die Anmeldung selbst
5 Schritte
von Inbetriebnahme bis Tarif
Direkte Antwort

Wie melde ich beim Neubau oder Erstbezug Strom und Gas an?

Klären Sie zuerst, ob der Zähler bereits gesetzt und in Betrieb genommen ist, beim Erstbezug übernimmt das der Netzbetreiber. Notieren Sie Zählernummer und Anfangszählerstand und schließen Sie zum Einzug einen Vertrag ab. Da es keinen Vormieter gibt, können Sie direkt einen günstigen Sondervertrag wählen, statt automatisch in die Grundversorgung zu rutschen.

Ein Neubau oder Erstbezug ist ein Sonderfall: Es gibt keinen Vormieter, keinen laufenden Vertrag und keinen Zählerstand aus der Vergangenheit. Sie starten komplett neu. Das ist die beste Ausgangslage, um von Anfang an den passenden Energievertrag zu wählen, ohne teuren Umweg über die Grundversorgung.

Ist der Zähler beim Erstbezug schon in Betrieb?

Meist ja. Beim Neubau setzt der Netzbetreiber den Zähler und nimmt ihn in Betrieb. Fehlt der Zähler noch oder ist er nicht freigeschaltet, klären Sie das vor dem Einzug mit dem Netzbetreiber oder dem Bauträger. Ohne betriebsbereiten Zähler kann kein Lieferant Strom oder Gas abrechnen.

Was ist der Zählpunkt und warum brauche ich ihn?

Der Zählpunkt ist die eindeutige, dauerhafte Kennung Ihres Anschlusses. Beim Erstbezug wird er neu vergeben. Er sorgt dafür, dass Ihr Vertrag der richtigen Lieferstelle zugeordnet wird. Für die Anmeldung benötigt Ihr Anbieter den Zählpunkt oder die Zählernummer.

Begriff Bedeutung
Zählernummer Nummer auf dem physischen Zähler
Zählpunkt eindeutige Kennung der Lieferstelle
Anfangszählerstand Startwert am Tag des Einzugs
Netzbetreiber betreibt Anschluss und garantiert Versorgung

Schritt für Schritt: Energievertrag beim Erstbezug

  1. Zählerstatus klären. Prüfen Sie mit Netzbetreiber oder Bauträger, ob Zähler gesetzt und in Betrieb sind.
  2. Zählpunkt und Zählernummer notieren. Beides finden Sie am Zähler oder in den Unterlagen des Bauträgers.
  3. Anfangszählerstand ablesen. Am Einzugstag den Startwert für Strom und Gas festhalten.
  4. Sondervertrag wählen. Schließen Sie direkt einen günstigen Tarif ab, statt in der Grundversorgung zu bleiben.
  5. Abschlag festlegen. Passen Sie den Abschlag an Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.

Warum gleich einen Sondervertrag statt Grundversorgung?

Ohne eigenen Vertrag beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist bequem, aber fast immer der teuerste Tarif. Beim Erstbezug gibt es keinen Altvertrag, den Sie kündigen müssten. Sie können also ohne Umweg direkt den günstigsten passenden Sondervertrag wählen. Wer schon in der Grundversorgung steckt, findet den Ausweg in unserem Ratgeber raus aus der Grundversorgung.

Wärmepumpe oder Heizstrom im Neubau

Viele Neubauten heizen mit Wärmepumpe. Dafür gibt es häufig separate Heizstromtarife mit eigenem Zähler und eigenem Zählpunkt. Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein getrennter Zähler vorliegt und ob ein spezieller Wärmepumpenstromtarif günstiger ist als der normale Haushaltsstrom. Auch hier lohnt sich der Vergleich von Anfang an.

Sie beziehen einen Neubau und wollen den günstigsten Vertrag ohne eigenen Rechercheaufwand? Laden Sie Ihre Eckdaten oder eine erste Rechnung hoch, wir übernehmen Vergleich, Anmeldung und Betreuung, damit Ihr Erstbezug vom ersten Tag an günstig versorgt ist.

Zahlen Sie zu viel für Strom oder Gas?

Laden Sie einfach Ihre aktuelle Rechnung hoch. Wir prüfen sie und finden Ihren passenden Tarif. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Ist beim Erstbezug schon ein Zähler eingebaut?
In der Regel setzt der Netzbetreiber den Zähler im Rahmen des Neubaus. Fehlt er noch oder ist er nicht in Betrieb genommen, klären Sie das mit dem Netzbetreiber oder Bauträger. Ohne betriebsbereiten Zähler kann kein Liefervertrag starten.
Was ist der Zählpunkt und warum ist er wichtig?
Der Zählpunkt ist die eindeutige Kennung Ihres Anschlusses. Beim Erstbezug wird er neu vergeben. Ihr Anbieter benötigt ihn oder die Zählernummer, um den Vertrag der richtigen Lieferstelle zuzuordnen.
Lande ich beim Erstbezug automatisch in der Grundversorgung?
Wenn Sie keinen eigenen Vertrag abschließen, beliefert Sie der örtliche Grundversorger, meist zum teuersten Tarif. Da es keinen Altvertrag gibt, ist der Erstbezug der ideale Moment, direkt einen günstigen Sondervertrag zu wählen.
Was gilt bei Wärmepumpe oder Heizstrom im Neubau?
Für Wärmepumpen und Nachtspeicher gibt es oft separate Heizstromtarife mit eigenem Zähler. Prüfen Sie, ob ein getrennter Zählpunkt vorliegt und ob ein spezieller Wärmepumpentarif günstiger ist als der normale Haushaltsstrom.
Muss ich mich um eine Versorgungslücke sorgen?
Nein. Sobald der Zähler in Betrieb ist, garantiert der Netzbetreiber die Versorgung, notfalls über die Grundversorgung. Es geht nur darum, zu welchem Tarif Sie von Anfang an beliefert werden.

Das könnte Sie auch interessieren