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Preiserhöhung erhalten? So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht

Eine Preiserhöhung ist kein Grund, einfach mehr zu zahlen. Sie löst ein Sonderkündigungsrecht aus und damit die Chance, in einen besseren Tarif zu wechseln.

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6 Wochen
übliche Vorabinformation vor Preiserhöhung
Sonderkündigung
Recht bei jeder Preiserhöhung
0 Tage
Versorgungslücke beim Wechsel
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Was kann ich tun, wenn mein Energieanbieter den Preis erhöht?

Jede Preiserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Sie können den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen, unabhängig von der regulären Laufzeit. Der Anbieter muss die Erhöhung rechtzeitig und in Textform ankündigen und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Wechseln Sie fristgerecht, entsteht keine Versorgungslücke.

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Ein Brief oder eine E-Mail kündigt an, dass Strom oder Gas teurer werden. Das ist ärgerlich, aber es ist auch Ihr Moment zum Handeln. Jede Preiserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Sie müssen den höheren Preis also nicht hinnehmen, sondern können in einen günstigeren Tarif wechseln. Wichtig ist nur, die Frist einzuhalten.

Was steht mir bei einer Preiserhöhung zu?

Erhöht Ihr Anbieter den Arbeitspreis oder den Grundpreis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie dürfen den Vertrag außerordentlich kündigen, auch wenn die reguläre Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Der Anbieter muss die Erhöhung vorab in Textform ankündigen, üblicherweise mit einigen Wochen Vorlauf, und Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie stark der Preis steigt. Selbst ein Aufschlag von wenigen Cent öffnet die Tür zum Wechsel. Genau das übersehen viele und lassen die Chance verstreichen.

Wie prüfe ich die Ankündigung?

Nehmen Sie die Mitteilung genau unter die Lupe:

  • Was wird erhöht? Arbeitspreis pro kWh, Grundpreis oder beides.
  • Ab wann gilt der neue Preis? Dieses Datum bestimmt Ihre Kündigungsfrist.
  • Wird auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen? Das ist Pflicht.
  • Um wie viel steigen Ihre Jahreskosten? Rechnen Sie die Erhöhung auf Ihren Jahresverbrauch hoch, um die reale Belastung zu sehen.

Erst diese Prüfung zeigt Ihnen, ob und wie dringend sich ein Wechsel lohnt. Die Details zu Fristen und Form finden Sie im Ratgeber zum Stromvertrag kündigen und zu den Fristen.

Schritt für Schritt: kündigen und wechseln

  1. Ankündigung datieren. Notieren Sie, ab wann der neue Preis gilt. Bis dahin muss die Kündigung beim Anbieter sein.
  2. Neuen Tarif suchen. Vergleichen Sie Alternativen, bevor Sie kündigen, damit die Versorgung ohne Unterbrechung übergeht.
  3. Sonderkündigung aussprechen. In Textform, mit Bezug auf die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht. Zugang bestätigen lassen.
  4. Zählerstand melden. Zum Wechseltermin ablesen und weitergeben, damit sauber abgerechnet wird.
  5. Bestätigungen aufbewahren. Kündigungsbestätigung des alten und Lieferbeginn des neuen Anbieters.

Weil die Frist bei einer Sonderkündigung eng ist, sollten Sie zügig handeln. Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass der neue Anbieter rechtzeitig kündigt. Beauftragen Sie die Übernahme ausdrücklich oder kündigen Sie selbst. Wie ein sauberer Wechsel abläuft, lesen Sie im Ratgeber zum Stromanbieter wechseln.

Alter Tarif vs. neuer Tarif, worauf achten?

Kriterium Warum es zählt
Arbeitspreis pro kWh größter Hebel bei höherem Verbrauch
Grundpreis pro Jahr fixe Kosten unabhängig vom Verbrauch
Preisgarantie schützt vor der nächsten Erhöhung
Laufzeit und Kündigungsfrist bestimmt Ihre Flexibilität
Bonus einmalig, nicht als Dauervorteil rechnen

Ein guter neuer Tarif zeichnet sich nicht durch den höchsten Bonus aus, sondern durch einen fairen Preis nach dem ersten Jahr und eine planbare Laufzeit.

Entsteht beim Wechsel eine Lücke?

Nein. Strom und Gas fließen physikalisch immer weiter, unabhängig vom Lieferanten. Beim Wechsel ändert sich nur die Abrechnung. Kündigen Sie fristgerecht und schließen den neuen Vertrag rechtzeitig ab, geht die Belieferung ohne Unterbrechung über. Sollte einmal kein neuer Vertrag zustande kommen, greift die Grundversorgung als Auffangnetz.


Sie haben gerade eine Preiserhöhung bekommen? Laden Sie das Schreiben und Ihre Rechnung hoch. Wir prüfen die Frist, kümmern uns um Kündigung und Wechsel und betreuen Sie danach weiter. Kostenlos und unverbindlich über Angebot erhalten oder per Kontakt.

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Wir beraten Sie persönlich zu Wechsel, Kündigung und Tarifen, unabhängig und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Erhöht der Anbieter den Arbeits- oder Grundpreis, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen, auch wenn die reguläre Laufzeit noch läuft. Der Anbieter muss die Erhöhung vorab in Textform mitteilen und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Bis wann muss ich die Sonderkündigung aussprechen?
Die Kündigung muss den Anbieter erreichen, bevor die Preiserhöhung wirksam wird. Die konkrete Frist steht in der Ankündigung. Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig in Textform ein und lassen Sie sich den Zugang bestätigen.
Was, wenn ich die Frist verpasse?
Läuft die Frist ab, gilt der erhöhte Preis und der Vertrag bleibt zur regulären Laufzeit bestehen. Sie können dann erst zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin wechseln. Deshalb sollten Sie eine Preisankündigung sofort prüfen und nicht liegen lassen.
Muss ich selbst kündigen oder macht das der neue Anbieter?
In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung im Rahmen des Wechsels. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung ist es aber sicherer, wenn Sie fristgerecht selbst kündigen oder die Übernahme ausdrücklich beauftragen, damit die enge Frist gewahrt bleibt.
Worauf achte ich beim neuen Tarif?
Vergleichen Sie Arbeitspreis pro kWh und Grundpreis, die Laufzeit, die Kündigungsfrist und den Umfang einer Preisgarantie. Rechnen Sie den Bonus nicht als dauerhaften Vorteil ein, sondern schauen Sie auf den Preis nach Ablauf des ersten Jahres.

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