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Gewerbestrom: Stromverträge für Unternehmen

Gewerbestrom folgt anderen Regeln als der Haushaltstarif. Ab bestimmten Verbrauchsgrößen und mit mehreren Standorten entstehen Spielräume, die sich strukturiert nutzen lassen.

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Was unterscheidet Gewerbestrom von einem Privattarif?

Gewerbestrom ist auf den Bedarf von Unternehmen zugeschnitten und richtet sich stark nach der Verbrauchsgröße. Bis rund 100.000 kWh im Jahr gilt in der Regel das Standardlastprofil (SLP), darüber die registrierende Leistungsmessung (RLM) mit viertelstündlicher Lastgangmessung. Mehrere Standorte lassen sich bündeln, größere Abnahmen individuell beschaffen.

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Gewerbestrom ist kein Haushaltstarif mit anderem Namen. Für Unternehmen zählen Verbrauchsgröße, Messkonzept und die Möglichkeit, mehrere Standorte oder größere Mengen gebündelt zu beschaffen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe ein.

Wie unterscheidet sich Gewerbestrom von Privattarifen?

Kurz gesagt: durch Struktur und Größenordnung. Privattarife sind standardisiert und auf typische Haushaltsverbräuche zugeschnitten. Gewerbestrom richtet sich nach dem individuellen Bedarf eines Betriebs und bietet mehr Gestaltungsspielraum, sobald der Verbrauch steigt.

Ein weiterer Unterschied liegt im Messkonzept. Kleinere Gewerbekunden werden ähnlich wie Haushalte über ein Standardlastprofil abgerechnet. Ab einer bestimmten Größe kommt eine genauere Messung ins Spiel, aus der sich andere Preis- und Beschaffungsmodelle ergeben.

SLP oder RLM: welche Messung gilt für Sie?

Die Grenze verläuft üblicherweise bei rund 100.000 kWh Jahresverbrauch. Darunter gilt in der Regel das Standardlastprofil (SLP), darüber die registrierende Leistungsmessung (RLM). Der genaue Schwellenwert kann je nach Netzbetreiber und Messkonzept variieren.

Beim SLP wird Ihr Verbrauch über ein typisiertes Profil abgebildet, ohne dass jede Viertelstunde einzeln gemessen wird. Bei der RLM erfasst ein Lastgangzähler den Verbrauch viertelstündlich. Dieses genaue Profil ist die Grundlage für individuellere Angebote.

Merkmal SLP RLM
Typischer Verbrauch bis etwa 100.000 kWh/Jahr über etwa 100.000 kWh/Jahr
Messung Standardlastprofil, pauschal Lastgang, viertelstündlich
Preisbildung standardisierte Tarife individuell nach Verbrauchsprofil
Beschaffung fertige Tarifpakete strukturiert, teils in Tranchen
Verwaltungsaufwand gering höher, dafür präziser

Wann lohnt sich das Bündeln mehrerer Standorte?

Immer dann, wenn ein Unternehmen mehrere Abnahmestellen betreibt. Filialen, Werkstätten oder Verwaltungsstandorte lassen sich in einer gemeinsamen Ausschreibung zusammenfassen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand und bringt die gesamte Abnahmemenge in eine Verhandlung ein.

Die Bündelung ist auch dann sinnvoll, wenn einzelne Standorte für sich genommen klein sind. In Summe entsteht eine relevante Menge, die einheitlich vertraglich geregelt werden kann. Bezieht Ihr Betrieb auch Erdgas, lohnt der gleiche Blick auf das Gewerbegas Ihres Unternehmens.

Was bedeutet individuelle Beschaffung?

Bei größeren Verbräuchen muss Strom nicht als fertiges Paket gekauft werden. Die benötigte Menge lässt sich am Markt strukturiert beschaffen. Möglich sind ein Festpreis über die gesamte Laufzeit oder eine gestaffelte Beschaffung in mehreren Tranchen über einen Zeitraum.

Welche Strategie passt, hängt vom Verbrauchsprofil und von der Bereitschaft ab, Preisschwankungen zu tragen. Ein Festpreis schafft Planungssicherheit, eine tranchenweise Beschaffung verteilt das Zeitpunktrisiko. Beide Wege haben ihre Berechtigung.

Worauf bei Laufzeit und Vertrag achten?

Üblich sind Laufzeiten von zwölf bis 24 Monaten, bei größeren Abnahmen teils länger. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und die Regeln zur automatischen Verlängerung. Kürzere Laufzeiten erhalten Flexibilität, längere können den Preis planbarer machen.

Sie müssen die passende Struktur nicht allein finden. Laden Sie Ihre aktuelle Stromrechnung oder Ihren Lastgang hoch. Wir übernehmen Vergleich, Beschaffung, Wechsel und Betreuung. Kostenlos und unverbindlich.

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Laden Sie einfach Ihre aktuelle Rechnung hoch. Wir prüfen sie und finden Ihren passenden Tarif. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Ab welchem Verbrauch gilt RLM statt SLP?
Die Grenze liegt üblicherweise bei rund 100.000 kWh Jahresverbrauch. Darunter wird der Verbrauch über ein Standardlastprofil (SLP) abgebildet, darüber über eine registrierende Leistungsmessung (RLM), die die tatsächliche Last viertelstündlich erfasst. Der genaue Schwellenwert kann sich nach Netzbetreiber und Messkonzept richten.
Was bedeutet Lastgangmessung?
Bei der RLM wird Ihr Stromverbrauch in Viertelstundenwerten gemessen und aufgezeichnet. Aus diesem Lastgang ergibt sich ein genaues Verbrauchsprofil, das für die Preisbildung und die Beschaffung genutzt wird. Das erlaubt individuellere Angebote als beim pauschalen Standardlastprofil.
Können mehrere Standorte gebündelt werden?
Ja. Unternehmen mit mehreren Filialen oder Betriebsstätten können ihre Abnahmestellen in einer gemeinsamen Ausschreibung bündeln. Das vereinfacht die Verwaltung und kann die Verhandlungsposition verbessern, weil die Gesamtmenge steigt.
Was heißt individuelle Beschaffung?
Bei größeren Verbräuchen kann Strom nicht nur als fertiger Tarif, sondern als individuell strukturierte Menge am Markt beschafft werden. Möglich sind etwa Festpreis über die gesamte Laufzeit oder eine gestaffelte Beschaffung in Tranchen. Welche Strategie passt, hängt von Verbrauchsprofil und Risikobereitschaft ab.
Welche Vertragslaufzeiten sind bei Gewerbestrom üblich?
Verbreitet sind Laufzeiten von zwölf bis 24 Monaten, teils auch länger bei größeren Abnahmen. Kürzere Laufzeiten geben mehr Flexibilität, längere können Planungssicherheit beim Preis schaffen. Wichtig sind klare Kündigungsfristen und Regeln zur Verlängerung.

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