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WG gründen: Strom und Gas anmelden und abrechnen

In der WG teilt sich fast alles, der Energievertrag läuft aber immer auf eine Person oder auf alle gemeinsam. Wer wie unterschreibt und abrechnet, klären Sie am besten vor dem Einzug.

WG Strom anmeldenEnergievertrag WohngemeinschaftStromkosten aufteilen WGZählerstand EinzugAnbieterwechsel WG
1 Vertrag
pro Zähler, nicht pro Person
Beim Einzug
Zählerstand ablesen und festhalten
2 Wochen
Kündigungsfrist der Grundversorgung
Direkte Antwort

Wer schließt in einer WG den Strom- und Gasvertrag ab?

Pro Wohnung und Zähler gibt es genau einen Liefervertrag. Ihn schließt entweder eine Person stellvertretend für die WG ab oder alle Mitbewohner gemeinsam als Vertragspartner. Wichtig ist, den Zählerstand beim Einzug festzuhalten und die interne Kostenaufteilung vorher zu vereinbaren.

WG-Stromkosten fair aufteilen (Vorlage)Kostenlos herunterladen (Vorlage)

Eine neue WG bringt viele Absprachen mit sich, und die Energieversorgung gehört dazu. Anders als bei Miete und Internet lässt sich der Strom- oder Gasvertrag nicht einfach durch mehrere Personen aufteilen: Pro Wohnung und Zähler gibt es genau einen Liefervertrag. Wer ihn unterschreibt und wie die Kosten intern verteilt werden, klären Sie am besten schon vor dem Einzug.

Wer schließt den Vertrag ab?

Für jeden Zähler ist nur ein Liefervertrag möglich. Dafür gibt es zwei gängige Wege:

  • Eine Person unterschreibt stellvertretend. Meist der Hauptmieter. Diese Person ist Vertragspartner des Anbieters und für die Zahlung verantwortlich. Die anderen zahlen ihren Anteil intern an sie zurück.
  • Alle unterschreiben gemeinsam. Dann sind alle Mitbewohner Vertragspartner und haften auch gemeinsam gegenüber dem Anbieter, falls jemand seinen Anteil nicht zahlt.

Beide Modelle sind zulässig. Die Einzelperson-Lösung ist in der Praxis am verbreitetsten, weil sie einfacher zu handhaben ist. Ein Punkt wird dabei oft unterschätzt: Wer allein unterschreibt, haftet auch allein für die volle Rechnung, selbst wenn ein Mitbewohner seinen Anteil schuldig bleibt. Wichtig ist deshalb, dass die interne Absprache klar ist.

Wie teilen wir die Kosten fair auf?

Ohne getrennte Zähler lässt sich der Verbrauch einzelner Personen nicht messen. Deshalb wird intern nach einem vereinbarten Schlüssel geteilt. Diese Modelle sind üblich:

Aufteilungsmodell Prinzip Passt gut, wenn
Pro Kopf Gesamtkosten gleichmäßig durch alle alle ähnlich viel zu Hause sind
Nach Zimmergröße Anteil nach Quadratmetern Zimmer stark unterschiedlich groß sind
Fixbetrag pro Person fester monatlicher Beitrag Planbarkeit wichtiger ist als Genauigkeit
Nach Nutzung Vielnutzer zahlen mehr Home-Office oder Schichten stark abweichen

Legen Sie das Modell schriftlich fest, zum Beispiel im WG-Vertrag oder einer kurzen Notiz. Das erspart Diskussionen bei der Jahresabrechnung.

Zählerstand beim Einzug, warum so wichtig?

Der Zählerstand am Einzugstag ist die Grenze zwischen dem Verbrauch des Vormieters und dem Ihren. Lesen Sie den Wert am Einzugstag ab, notieren Sie Datum und Zählernummer und machen Sie ein Foto. Diesen Anfangsstand melden Sie dem Anbieter. So zahlt die WG nur, was sie ab dem Einzug tatsächlich verbraucht. Wie Sie dabei genau vorgehen, zeigt der Ratgeber zum Zählerstand ablesen und zur Übergabe.

Welchen Anbieter sollte die WG wählen?

Viele WGs starten unbewusst in der Grundversorgung, dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Der ist meist teurer als ein frei gewählter Sondervertrag. Weil in einer WG mehrere Personen Energie verbrauchen, macht sich ein besserer Arbeitspreis pro kWh schnell bemerkbar. Was hinter dem Standardtarif steckt, erklärt der Ratgeber Grundversorgung erklärt.

Die Grundversorgung lässt sich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Ein Wechsel verursacht keine Versorgungslücke, weil Strom und Gas physikalisch aus demselben Netz weiterfließen. Es ändert sich nur, wer die Rechnung stellt.

Was gilt beim Auszug eines Mitbewohners?

Zieht die Person aus, auf die der Vertrag läuft, muss gehandelt werden: Der Vertrag wird auf ein bleibendes WG-Mitglied umgeschrieben oder neu abgeschlossen. Halten Sie den Zählerstand zum Auszugstag fest, damit die interne Abrechnung stimmt. So bleibt die Versorgung durchgehend und niemand steht plötzlich ohne Vertrag da. Bei gemeinsamem Vertrag reicht oft eine Änderung der Vertragspartner. Klären Sie das rechtzeitig mit dem Anbieter.


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Häufige Fragen

Muss jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag haben?
Nein. Pro Zähler ist nur ein Liefervertrag möglich. In den meisten WGs schließt eine Person den Vertrag ab und die anderen zahlen ihren Anteil intern. Alternativ können alle gemeinsam als Vertragspartner auftreten, dann haften auch alle gemeinsam.
Wie teilen wir die Stromkosten fair auf?
Üblich ist die Aufteilung pro Kopf, weil sich der Verbrauch einzelner Personen ohne separate Zähler nicht messen lässt. Manche WGs teilen nach Zimmergröße oder legen einen Fixbetrag pro Person fest. Entscheidend ist, dass alle das Modell vorher kennen und akzeptieren.
Was ist mit dem Zählerstand beim Einzug?
Lesen Sie den Zählerstand am Einzugstag ab und halten Sie ihn mit Datum und am besten einem Foto fest. So wird sauber abgegrenzt, welcher Verbrauch noch dem Vormieter und welcher der WG zuzuordnen ist. Den Wert melden Sie dem Anbieter.
Was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht?
Läuft der Vertrag auf die ausziehende Person, muss der Vertrag auf ein bleibendes WG-Mitglied umgeschrieben oder neu abgeschlossen werden. Der Zählerstand zum Auszugstag wird festgehalten. So bleibt die Versorgung durchgehend bestehen und die Abrechnung sauber.
Lohnt sich für die WG ein Anbieterwechsel?
Ja, gerade wenn die WG in der Grundversorgung gestartet ist. Diese lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen und durch einen günstigeren Sondervertrag ersetzen. Bei mehreren Personen im Haushalt wirkt sich ein besserer Arbeitspreis pro kWh spürbar aus.

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