Wer schließt in einer WG den Strom- und Gasvertrag ab?
Pro Wohnung und Zähler gibt es genau einen Liefervertrag. Ihn schließt entweder eine Person stellvertretend für die WG ab oder alle Mitbewohner gemeinsam als Vertragspartner. Wichtig ist, den Zählerstand beim Einzug festzuhalten und die interne Kostenaufteilung vorher zu vereinbaren.
Eine neue WG bringt viele Absprachen mit sich, und die Energieversorgung gehört dazu. Anders als bei Miete und Internet lässt sich der Strom- oder Gasvertrag nicht einfach durch mehrere Personen aufteilen: Pro Wohnung und Zähler gibt es genau einen Liefervertrag. Wer ihn unterschreibt und wie die Kosten intern verteilt werden, klären Sie am besten schon vor dem Einzug.
Wer schließt den Vertrag ab?
Für jeden Zähler ist nur ein Liefervertrag möglich. Dafür gibt es zwei gängige Wege:
- Eine Person unterschreibt stellvertretend. Meist der Hauptmieter. Diese Person ist Vertragspartner des Anbieters und für die Zahlung verantwortlich. Die anderen zahlen ihren Anteil intern an sie zurück.
- Alle unterschreiben gemeinsam. Dann sind alle Mitbewohner Vertragspartner und haften auch gemeinsam gegenüber dem Anbieter, falls jemand seinen Anteil nicht zahlt.
Beide Modelle sind zulässig. Die Einzelperson-Lösung ist in der Praxis am verbreitetsten, weil sie einfacher zu handhaben ist. Ein Punkt wird dabei oft unterschätzt: Wer allein unterschreibt, haftet auch allein für die volle Rechnung, selbst wenn ein Mitbewohner seinen Anteil schuldig bleibt. Wichtig ist deshalb, dass die interne Absprache klar ist.
Wie teilen wir die Kosten fair auf?
Ohne getrennte Zähler lässt sich der Verbrauch einzelner Personen nicht messen. Deshalb wird intern nach einem vereinbarten Schlüssel geteilt. Diese Modelle sind üblich:
| Aufteilungsmodell | Prinzip | Passt gut, wenn |
|---|---|---|
| Pro Kopf | Gesamtkosten gleichmäßig durch alle | alle ähnlich viel zu Hause sind |
| Nach Zimmergröße | Anteil nach Quadratmetern | Zimmer stark unterschiedlich groß sind |
| Fixbetrag pro Person | fester monatlicher Beitrag | Planbarkeit wichtiger ist als Genauigkeit |
| Nach Nutzung | Vielnutzer zahlen mehr | Home-Office oder Schichten stark abweichen |
Legen Sie das Modell schriftlich fest, zum Beispiel im WG-Vertrag oder einer kurzen Notiz. Das erspart Diskussionen bei der Jahresabrechnung.
Zählerstand beim Einzug, warum so wichtig?
Der Zählerstand am Einzugstag ist die Grenze zwischen dem Verbrauch des Vormieters und dem Ihren. Lesen Sie den Wert am Einzugstag ab, notieren Sie Datum und Zählernummer und machen Sie ein Foto. Diesen Anfangsstand melden Sie dem Anbieter. So zahlt die WG nur, was sie ab dem Einzug tatsächlich verbraucht. Wie Sie dabei genau vorgehen, zeigt der Ratgeber zum Zählerstand ablesen und zur Übergabe.
Welchen Anbieter sollte die WG wählen?
Viele WGs starten unbewusst in der Grundversorgung, dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Der ist meist teurer als ein frei gewählter Sondervertrag. Weil in einer WG mehrere Personen Energie verbrauchen, macht sich ein besserer Arbeitspreis pro kWh schnell bemerkbar. Was hinter dem Standardtarif steckt, erklärt der Ratgeber Grundversorgung erklärt.
Die Grundversorgung lässt sich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Ein Wechsel verursacht keine Versorgungslücke, weil Strom und Gas physikalisch aus demselben Netz weiterfließen. Es ändert sich nur, wer die Rechnung stellt.
Was gilt beim Auszug eines Mitbewohners?
Zieht die Person aus, auf die der Vertrag läuft, muss gehandelt werden: Der Vertrag wird auf ein bleibendes WG-Mitglied umgeschrieben oder neu abgeschlossen. Halten Sie den Zählerstand zum Auszugstag fest, damit die interne Abrechnung stimmt. So bleibt die Versorgung durchgehend und niemand steht plötzlich ohne Vertrag da. Bei gemeinsamem Vertrag reicht oft eine Änderung der Vertragspartner. Klären Sie das rechtzeitig mit dem Anbieter.
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Häufige Fragen
Muss jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag haben?
Wie teilen wir die Stromkosten fair auf?
Was ist mit dem Zählerstand beim Einzug?
Was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht?
Lohnt sich für die WG ein Anbieterwechsel?
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