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Strom- und Gasvertrag kündigen: Fristen richtig nutzen

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Zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2026

Direkte Antwort

Wie kündige ich meinen Strom- oder Gasvertrag richtig?

Bei einem regulären Anbieterwechsel müssen Sie meist gar nicht selbst kündigen. Das übernimmt Ihr neuer Anbieter fristgerecht. Selbst kündigen Sie vor allem bei einem Umzug oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, etwa nach einer Preiserhöhung. Achten Sie dann auf Laufzeit, Kündigungsfrist und die Schriftform.

Kündigungsschreiben Strom & Gas (Vorlage)Kostenlos herunterladen (Vorlage)

Wer seinen Strom- oder Gasvertrag kündigen möchte, muss vor allem seine Fristen kennen und wissen, wann er überhaupt selbst kündigen muss. Denn beim normalen Anbieterwechsel übernimmt das der neue Versorger. Hier erfahren Sie, wann welche Kündigung gilt und wie Sie Ihre Fristen richtig nutzen.

Muss ich beim Wechsel selbst kündigen?

In den meisten Fällen nicht. Bei einem regulären Anbieterwechsel kündigt Ihr neuer Anbieter den alten Vertrag fristgerecht für Sie und übernimmt die komplette Ummeldung. Sie geben lediglich Zählernummer und Verbrauch an, den Rest erledigt der neue Versorger. Wie so ein Wechsel des Stromanbieters Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im eigenen Ratgeber.

Selbst kündigen müssen Sie vor allem in zwei Fällen: bei einem Umzug und wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, etwa nach einer Preiserhöhung.

Die ordentliche Kündigung: Laufzeit und Frist

Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der Art Ihres Vertrags:

Vertragsart Laufzeit Kündigungsfrist
Grundversorgung Unbefristet 2 Wochen, jederzeit
Sondervertrag Meist 12 Monate In der Regel 1 Monat zum Laufzeitende
Verlängerter Sondervertrag Oft monatlich Meist 1 Monat

Verpassen Sie die Frist eines Sondervertrags, verlängert er sich häufig automatisch. Dann gilt die verkürzte Folgefrist. Die genauen Werte stehen immer in Ihrem Vertrag, prüfen Sie sie rechtzeitig vor dem gewünschten Wechseltermin.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht Ihr Versorger den Preis, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Anbieter muss die Erhöhung rechtzeitig und transparent ankündigen. Sie können den Vertrag dann kündigen und sofort zu einem anderen Tarif wechseln, unabhängig von der eigentlichen Laufzeit.

Wichtig: Reagieren Sie zügig. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur für einen begrenzten Zeitraum ab Ankündigung der Erhöhung. Nennen Sie in der Kündigung ausdrücklich den Grund (Preiserhöhung) und den gewünschten Termin. Wie Sie eine Erhöhung prüfen und den Anbieterwechsel nach einer Preiserhöhung sauber umsetzen, zeigen wir Schritt für Schritt.

Kündigung bei Umzug

Ziehen Sie um, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, vor allem, wenn Ihr Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. So gehen Sie vor:

  • Umzug frühzeitig melden. Geben Sie den Auszugstermin und die neue Adresse an.
  • Zählerstand dokumentieren. Lesen Sie den Zähler am Übergabetag ab und übermitteln Sie den Stand mit Datum.
  • Neuen Vertrag rechtzeitig wählen. So starten Sie an der neuen Adresse direkt im Wunschtarif statt in der teureren Grundversorgung.

Alle Details rund um das An- und Ummelden von Strom und Gas beim Umzug haben wir gesondert zusammengestellt.

In welcher Form kündige ich richtig?

Eine Kündigung sollte in Textform erfolgen, per E-Mail oder Brief. Nennen Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer, den gewünschten Kündigungstermin und bei einer außerordentlichen Kündigung den Grund. Notieren Sie das Absendedatum und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Damit Sie nichts vergessen, stellen wir Ihnen eine fertige Vorlage für das Kündigungsschreiben Strom & Gas bereit, zum Ausfüllen und Absenden.

Wenn Sie ohnehin wechseln möchten: Laden Sie einfach Ihre letzte Rechnung hoch. Wir prüfen Ihren Tarif, kümmern uns um Kündigung und Ummeldung und finden die passende Alternative. Kostenlos und unverbindlich.

Noch Fragen zu Ihrem Energievertrag?

Wir beraten Sie persönlich zu Wechsel, Kündigung und Tarifen, unabhängig und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Vertrag beim Anbieterwechsel selbst kündigen?
Meist nicht. Beim regulären Wechsel übernimmt der neue Anbieter die fristgerechte Kündigung beim alten Versorger. Selbst kündigen Sie vor allem bei einem Umzug oder bei einem Sonderkündigungsrecht.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Vor allem bei einer Preiserhöhung. Der Versorger muss die Erhöhung rechtzeitig ankündigen; Sie können den Vertrag dann außerordentlich kündigen und sofort wechseln. Auch bei einem Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei meinem Vertrag?
Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit gilt meist eine Frist von einem Monat zum Laufzeitende. Die Grundversorgung ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag.
Wie kündige ich bei einem Umzug?
Beim Umzug haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Melden Sie den Umzug frühzeitig und geben Sie den Auszugstermin mit Zählerstand an.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung sollte in Textform erfolgen, etwa per E-Mail oder Brief. Notieren Sie das Datum und bewahren Sie einen Nachweis auf. Nennen Sie Kundennummer, Zählernummer und den gewünschten Kündigungstermin.

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