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Auszug: Strom abmelden und Endabrechnung prüfen

Beim Auszug ist der letzte Schritt genauso wichtig wie der erste: rechtzeitig abmelden, den Endzählerstand melden und die Schlussrechnung genau prüfen. So vermeiden Sie falsche Nachzahlungen.

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auf der Schlussrechnung prüfen
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Wie melde ich beim Auszug Strom und Gas ab und prüfe die Endabrechnung?

Melden Sie sich rechtzeitig beim Anbieter mit dem Auszugsdatum ab und übermitteln Sie den Endzählerstand vom Auszugstag. Der Anbieter erstellt daraufhin die Schlussrechnung. Prüfen Sie darauf Abrechnungszeitraum, Zählerstände, gezahlte Abschläge und ein etwaiges Guthaben. Hinterlegen Sie Ihre neue Adresse, damit die Rückzahlung und Post Sie erreichen.

Beim Auszug denken viele nur an den neuen Vertrag. Dabei ist das saubere Beenden des alten genauso wichtig. Wer rechtzeitig abmeldet, den Endzählerstand meldet und die Schlussrechnung prüft, vermeidet falsche Nachzahlungen und bekommt zu viel gezahlte Abschläge zurück.

Ein Detail, das viele überrascht: Vergessen Sie den Endzählerstand, schätzt der Anbieter, und die Schätzung fällt gern zu Ihren Lasten aus. Im schlimmsten Fall zahlen Sie für Verbrauch, der schon dem Nachmieter gehört.

Bis wann muss ich Strom beim Auszug abmelden?

Am besten einige Wochen vorher, spätestens zum Auszugstag mit dem Endzählerstand. So endet Ihr Vertrag zum richtigen Datum und Sie zahlen nicht für Verbrauch nach Ihrem Auszug. Teilen Sie Ihrem Anbieter das Auszugsdatum mit. Er erstellt daraufhin die Schlussrechnung. Fällt der Umzug mit einem Anbieterwechsel zusammen, hilft unser Leitfaden zum Strom und Gas beim Umzug ummelden weiter.

Welchen Zählerstand melde ich beim Auszug?

Den Endzählerstand vom Auszugstag, getrennt für Strom und Gas. Dieser Wert ist die Grundlage der Schlussrechnung.

Wann Was notieren
Auszug (alte Wohnung) Endzählerstand Strom + Gas, mit Datum
Einzug (neue Wohnung) Anfangszählerstand Strom + Gas, mit Datum

Machen Sie ein Foto des Zählers mit sichtbarer Zählernummer und Stand. Ohne gemeldeten Wert schätzt der Anbieter, und Schätzungen führen häufig zu Fehlern. Wie Sie den Zähler richtig ablesen und die Übergabe dokumentieren, zeigt unser Ratgeber zum Zählerstand ablesen und zur Übergabe.

Schritt für Schritt: Strom beim Auszug abmelden

  1. Abmeldung ankündigen. Teilen Sie Ihrem Anbieter frühzeitig das Auszugsdatum mit.
  2. Endzählerstand ablesen. Am Auszugstag Strom- und Gaszähler ablesen und dokumentieren.
  3. Werte übermitteln. Endzählerstand mit Datum an den Anbieter melden.
  4. Neue Adresse hinterlegen. Damit Schlussrechnung, Rückzahlung und Post Sie erreichen.

Wie prüfe ich die Schlussrechnung?

Nehmen Sie sich für die Schlussrechnung ein paar Minuten Zeit. Vier Punkte sind entscheidend:

  1. Abrechnungszeitraum: endet er am Auszugstag?
  2. Zählerstände: stimmen Anfangs- und Endstand mit Ihren Notizen überein?
  3. Abschläge: sind alle gezahlten Beträge korrekt gegengerechnet?
  4. Guthaben oder Nachzahlung: ergibt sich der Saldo nachvollziehbar aus Verbrauch und Abschlägen?

Weicht ein Zählerstand ab, widersprechen Sie und reichen Sie Ihren dokumentierten Wert nach. Haben Sie über das Jahr mehr Abschläge gezahlt als verbraucht, wird das Guthaben ausgezahlt. Deshalb ist die aktuelle Bankverbindung wichtig.

Häufige Fehler beim Auszug

Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder falscher Endzählerstand. Dann schätzt der Anbieter, und die Rechnung stimmt oft nicht. Ebenfalls typisch: die neue Adresse nicht zu hinterlegen, sodass Rückzahlung und Post nicht ankommen. Wer beides von Anfang an richtig macht, spart sich späteren Ärger.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich Strom beim Auszug abmelden?
Idealerweise einige Wochen vor dem Auszug, spätestens aber zum Auszugstag mit dem Endzählerstand. So kann der Anbieter korrekt abrechnen und der Vertrag endet zum richtigen Datum, ohne dass Sie für Verbrauch nach Ihrem Auszug zahlen.
Welchen Zählerstand melde ich beim Auszug?
Den Endzählerstand vom Auszugstag, für Strom und Gas getrennt. Am besten mit Foto und Datum dokumentieren. Dieser Wert ist die Grundlage der Schlussrechnung; ohne ihn schätzt der Anbieter, was zu Fehlern führen kann.
Was muss ich auf der Schlussrechnung prüfen?
Abrechnungszeitraum (endet am Auszugstag), den korrekten Endzählerstand, die Summe der gezahlten Abschläge und ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Stimmt der Zählerstand nicht, sollten Sie widersprechen und den dokumentierten Wert nachreichen.
Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Ja. Haben Sie über das Jahr mehr Abschläge gezahlt als tatsächlich verbraucht, wird das Guthaben mit der Schlussrechnung ausgezahlt. Achten Sie darauf, dass Ihre aktuelle Bankverbindung und Adresse hinterlegt sind.
Was ist der häufigste Fehler beim Auszug?
Kein oder ein falscher Endzählerstand. Dann schätzt der Anbieter und die Schlussrechnung stimmt oft nicht. Ebenfalls häufig: die neue Adresse nicht zu hinterlegen, sodass Rückzahlung und Post nicht ankommen.

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