Wie melde ich beim Auszug Strom und Gas ab und prüfe die Endabrechnung?
Melden Sie sich rechtzeitig beim Anbieter mit dem Auszugsdatum ab und übermitteln Sie den Endzählerstand vom Auszugstag. Der Anbieter erstellt daraufhin die Schlussrechnung. Prüfen Sie darauf Abrechnungszeitraum, Zählerstände, gezahlte Abschläge und ein etwaiges Guthaben. Hinterlegen Sie Ihre neue Adresse, damit die Rückzahlung und Post Sie erreichen.
Beim Auszug denken viele nur an den neuen Vertrag. Dabei ist das saubere Beenden des alten genauso wichtig. Wer rechtzeitig abmeldet, den Endzählerstand meldet und die Schlussrechnung prüft, vermeidet falsche Nachzahlungen und bekommt zu viel gezahlte Abschläge zurück.
Ein Detail, das viele überrascht: Vergessen Sie den Endzählerstand, schätzt der Anbieter, und die Schätzung fällt gern zu Ihren Lasten aus. Im schlimmsten Fall zahlen Sie für Verbrauch, der schon dem Nachmieter gehört.
Bis wann muss ich Strom beim Auszug abmelden?
Am besten einige Wochen vorher, spätestens zum Auszugstag mit dem Endzählerstand. So endet Ihr Vertrag zum richtigen Datum und Sie zahlen nicht für Verbrauch nach Ihrem Auszug. Teilen Sie Ihrem Anbieter das Auszugsdatum mit. Er erstellt daraufhin die Schlussrechnung. Fällt der Umzug mit einem Anbieterwechsel zusammen, hilft unser Leitfaden zum Strom und Gas beim Umzug ummelden weiter.
Welchen Zählerstand melde ich beim Auszug?
Den Endzählerstand vom Auszugstag, getrennt für Strom und Gas. Dieser Wert ist die Grundlage der Schlussrechnung.
| Wann | Was notieren |
|---|---|
| Auszug (alte Wohnung) | Endzählerstand Strom + Gas, mit Datum |
| Einzug (neue Wohnung) | Anfangszählerstand Strom + Gas, mit Datum |
Machen Sie ein Foto des Zählers mit sichtbarer Zählernummer und Stand. Ohne gemeldeten Wert schätzt der Anbieter, und Schätzungen führen häufig zu Fehlern. Wie Sie den Zähler richtig ablesen und die Übergabe dokumentieren, zeigt unser Ratgeber zum Zählerstand ablesen und zur Übergabe.
Schritt für Schritt: Strom beim Auszug abmelden
- Abmeldung ankündigen. Teilen Sie Ihrem Anbieter frühzeitig das Auszugsdatum mit.
- Endzählerstand ablesen. Am Auszugstag Strom- und Gaszähler ablesen und dokumentieren.
- Werte übermitteln. Endzählerstand mit Datum an den Anbieter melden.
- Neue Adresse hinterlegen. Damit Schlussrechnung, Rückzahlung und Post Sie erreichen.
Wie prüfe ich die Schlussrechnung?
Nehmen Sie sich für die Schlussrechnung ein paar Minuten Zeit. Vier Punkte sind entscheidend:
- Abrechnungszeitraum: endet er am Auszugstag?
- Zählerstände: stimmen Anfangs- und Endstand mit Ihren Notizen überein?
- Abschläge: sind alle gezahlten Beträge korrekt gegengerechnet?
- Guthaben oder Nachzahlung: ergibt sich der Saldo nachvollziehbar aus Verbrauch und Abschlägen?
Weicht ein Zählerstand ab, widersprechen Sie und reichen Sie Ihren dokumentierten Wert nach. Haben Sie über das Jahr mehr Abschläge gezahlt als verbraucht, wird das Guthaben ausgezahlt. Deshalb ist die aktuelle Bankverbindung wichtig.
Häufige Fehler beim Auszug
Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder falscher Endzählerstand. Dann schätzt der Anbieter, und die Rechnung stimmt oft nicht. Ebenfalls typisch: die neue Adresse nicht zu hinterlegen, sodass Rückzahlung und Post nicht ankommen. Wer beides von Anfang an richtig macht, spart sich späteren Ärger.
Sie ziehen aus und wollen Abmeldung, Endabrechnung und den neuen Vertrag in einer Hand? Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Wir übernehmen Vergleich, Wechsel und Betreuung, damit der Auszug sauber abgeschlossen und Ihr nächster Vertrag gleich günstig ist.
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich Strom beim Auszug abmelden?
Welchen Zählerstand melde ich beim Auszug?
Was muss ich auf der Schlussrechnung prüfen?
Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Was ist der häufigste Fehler beim Auszug?
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