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Energieanbieter insolvent: Ersatzversorgung und was jetzt zu tun ist

Wenn der Anbieter ausfällt, bleibt Ihre Wohnung nicht dunkel. Der Grundversorger übernimmt automatisch die Ersatzversorgung. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um einen dauerhaften Tarif zu wählen.

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Bis 3 Monate
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0 Tage
Versorgungslücke, Strom fließt weiter
Automatisch
Übernahme durch den Grundversorger
Direkte Antwort

Was passiert, wenn mein Energieanbieter insolvent wird?

Ihre Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter. Stellt der Anbieter die Belieferung ein, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung, für bis zu drei Monate. In dieser Zeit sollten Sie einen dauerhaften Tarif wählen, da die Ersatzversorgung meist teurer ist.

Die Nachricht, dass der eigene Energieanbieter insolvent ist oder die Belieferung einstellt, verunsichert. Die wichtigste Entwarnung zuerst: Ihre Wohnung bleibt nicht ohne Strom oder Gas. Es gibt ein gesetzliches Auffangnetz, das genau für diesen Fall gemacht ist. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Was passiert bei einer Anbieterinsolvenz?

Fällt Ihr Lieferant aus, ändert sich an der physikalischen Versorgung nichts. Strom und Gas kommen weiterhin aus demselben Netz. Es fehlt lediglich der Vertragspartner, der die Energie einkauft und Ihnen in Rechnung stellt.

Für diesen Fall springt automatisch der örtliche Grundversorger ein, über die sogenannte Ersatzversorgung. Sie müssen dafür zunächst nichts tun und keinen Antrag stellen. Die Übernahme geschieht von selbst, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Wie funktioniert die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Überbrückung. Der Grundversorger Ihres Netzgebiets beliefert Sie automatisch weiter, längstens für drei Monate. Danach geht es in der Regel in die reguläre Grundversorgung über, wenn Sie bis dahin keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Was dieser Standardtarif bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Grundversorgung erklärt.

Phase Wer beliefert Dauer Handlungsbedarf
Anbieter fällt aus im Übergang Stichtag Zählerstand ablesen
Ersatzversorgung örtlicher Grundversorger bis 3 Monate neuen Tarif suchen
Danach Grundversorgung oder neuer Vertrag dauerhaft aktiv wechseln

Die Ersatzversorgung ist bewusst als kurzfristige Notlösung gedacht. Sie ist meist nicht der günstigste Tarif.

Warum sollte ich zügig einen neuen Tarif wählen?

Weil die Ersatz- und die anschließende Grundversorgung in der Regel teurer sind als ein frei gewählter Sondervertrag. Die drei Monate Ersatzversorgung sind ein guter Zeitraum, um in Ruhe zu vergleichen und einen dauerhaften Tarif abzuschließen. Sie stehen dabei nicht unter Zeitdruck wie bei einer Sonderkündigung. Aber je früher Sie wechseln, desto eher profitieren Sie von besseren Konditionen. Klingt widersprüchlich, ist es aber nicht: Gerade weil kein Zeitdruck herrscht, bleibt die teure Ersatzversorgung oft monatelang laufen, obwohl ein Wechsel jederzeit möglich wäre.

Achten Sie beim neuen Tarif auf Arbeitspreis pro kWh, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie. Ein Wechsel aus der Ersatz- oder Grundversorgung ist jederzeit mit kurzer Frist möglich und verursacht keine Versorgungslücke. Wie Sie dauerhaft aus dem teuren Standardtarif herauskommen, zeigt unser Leitfaden Raus aus der Grundversorgung.

Was gilt für meine Abschläge und offenen Forderungen?

Hier ist Aufmerksamkeit wichtig. Bereits gezahlte Abschläge oder ein Guthaben gegenüber dem insolventen Anbieter werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt. Das dauert häufig und eine vollständige Rückzahlung ist nicht garantiert.

  • Zahlungen einstellen prüfen: Leisten Sie keine weiteren Abschläge an den insolventen Anbieter, wenn dieser nicht mehr liefert.
  • Insolvenzverwalter beachten: Sobald bekannt ist, wie Forderungen anzumelden sind, sollten Sie ein etwaiges Guthaben anmelden.
  • Ersatzversorgung getrennt betrachten: Für die laufende Belieferung rechnet der Grundversorger eigenständig ab, das ist unabhängig vom Insolvenzverfahren.

Welche Schritte sind jetzt konkret zu tun?

  1. Ruhe bewahren. Die Versorgung läuft weiter, es besteht kein Notfall.
  2. Zählerstand ablesen. Zum Zeitpunkt des Ausfalls, mit Datum und Foto.
  3. Ersatzversorgung bestätigen. Der Grundversorger meldet sich in der Regel; behalten Sie die Post im Blick.
  4. Neuen Tarif wählen. Innerhalb der drei Monate einen dauerhaften Sondervertrag abschließen.
  5. Unterlagen ordnen. Rechnungen, Zählerstände und Schreiben für die spätere Abrechnung sammeln.

Ihr Anbieter ist ausgefallen und Sie möchten schnell wieder einen stabilen, fairen Tarif? Laden Sie Ihre letzte Rechnung hoch. Wir übernehmen Vergleich, Wechsel und die weitere Betreuung, damit Sie sicher aus der Ersatzversorgung herauskommen. Kostenlos und unverbindlich über Angebot erhalten oder per Kontakt.

Zahlen Sie zu viel für Strom oder Gas?

Laden Sie einfach Ihre aktuelle Rechnung hoch. Wir prüfen sie und finden Ihren passenden Tarif. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Bleibe ich bei einer Anbieterinsolvenz ohne Strom?
Nein. Strom und Gas fließen physikalisch aus dem Netz weiter, unabhängig vom Lieferanten. Fällt Ihr Anbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Sie müssen dafür zunächst nichts tun.
Wie lange läuft die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger ist auf bis zu drei Monate begrenzt. Danach greift, sofern Sie nichts unternehmen, in der Regel die reguläre Grundversorgung. Sinnvoll ist, die drei Monate zu nutzen, um aktiv einen günstigeren Tarif zu wählen.
Ist die Ersatzversorgung teuer?
Die Ersatzversorgung ist als kurzfristige Auffanglösung gedacht und in der Regel nicht der günstigste Tarif. Deshalb lohnt es sich, zügig in einen dauerhaften Sondervertrag zu wechseln, statt die Ersatz- und anschließende Grundversorgung dauerhaft laufen zu lassen.
Was ist mit meinen Abschlägen und offenen Forderungen?
Bereits geleistete Abschläge und Guthaben gegenüber dem insolventen Anbieter werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt. Das kann dauern und ist nicht garantiert. Melden Sie sich beim Insolvenzverwalter, sobald bekannt ist, wie Forderungen anzumelden sind. Für die laufende Ersatzversorgung rechnet der Grundversorger separat ab.
Muss ich den Zählerstand melden?
Ja. Lesen Sie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels ab und halten Sie ihn mit Datum fest. So lässt sich sauber abgrenzen, welcher Verbrauch noch dem alten Anbieter und welcher der Ersatzversorgung zuzuordnen ist.

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